Häufige Fragen

  1. Kann ich mich auch als Abiturient/in bewerben?
  2. Was genau meinen Sie mit "das 16. Lebensjahr vollendet haben"?
  3. Kann ich bereits mit 15 Jahren teilnehmen?
  4. Muss ich bereits in der Oberstufe sein?
  5. Gibt es eine Altersgrenze nach oben?
  6. Wann muss ich den Teilnahmebeitrag bezahlen?
  7. Der Teilnahmebeitrag ist für mich zu hoch. Was kann ich tun?
  8. Wo bin ich während des Schülercampus untergebracht?
  9. Muss ich mit der Gruppe im Hotel übernachten?
  10. Kann ich private Besuche während des Schülercampus empfangen / ausführen? 
  11. Ist eine spätere Anreise / frühere Abreise möglich?
  12. Kann ich mich auch für beide Programmlinien, also Geistes- & Sozial- und Naturwissenschaften, bewerben?
  13. Der Schülercampus liegt außerhalb der Ferien. Was kann tun?
  14. Bin ich während des Schülercampus über die Goethe-Universität versichert?
  15. Ich möchte gern die Halbfinalspiele der Fußball-WM am 8. und 9. Juli sehen. Geht das?
  16. Ich interessiere mich nicht für Fußball. Muss ich trotzdem die beiden Fußball-WM am 8. und 9. Juli sehen?

   
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Ich mache dieses Jahr Abitur und bin Anfang Juli kein/e Schüler/in mehr. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja. Der Schülercampus richtet sich ausdrücklich auch an solche Schülerinnen und Schüler, die derzeit ihr Abitur machen. Schließlich ist die Frage nach der Wahl des richtigen Studienfaches hier aktueller denn je.

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Was genau meinen Sie mit "das 16. Lebensjahr vollendet haben"?

Das 16. Lebensjahr vollendet haben Sie an Ihrem 16. Geburtstag. Das heißt, Sie müssen 16 sein oder allerspätestens am 6. Juli 2014 ihren 16. Geburtstag haben, um sich bewerben zu können.

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Ich werde erst während des Schülercampus bzw. danach 16. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Nein. Wir wissen, dass es Schüler/innen gibt, die auch schon mit 15 für die Teilnahme am Schülercampus geeignet wären. Aus rechtlichen Gründen ist es aber zwingend erforderlich, dass Sie allerspätestens am Anreisetag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

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Ich werde zwar während des Schülercampus bereits 16 Jahre alt sein, bin aber noch nicht in der Oberstufe. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja. Entscheidend ist, dass Sie das Mindestalter erfüllen. Wenn Sie unmittelbar vor der Oberstufe stehen und sich die Inhalte der AGs bzw. Vertiefungsworkshops zutrauen, spricht aus unserer Sicht nichts gegen eine Bewerbung.

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Kann ich mich auch für den Schülercampus bewerben, wenn ich älter bin, als dies Schüler/innen der Oberstufe üblicherweise sind?

Ja. Solange Sie derzeit eine Schule besuchen, an der Sie Ihr Abitur erwerben und nach der Schule ein Studium anstreben, können Sie sich gern bewerben. Wichtig ist nur, dass Sie sich dessen bewusst sind, dass der Großteil der Schüler/innen zwischen 16 und 20 Jahre alt ist.

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Wann muss ich den Teilnahmebeitrag bezahlen?

Den Teilnahmebeitrag in Höhe von 180 Euro zahlen Sie nach Eingang des Zusageschreibens. Sie haben hierfür 14 Tage Zeit. Sollte der Teilnahmebeitrag innerhalb dieser Frist nicht auf dem Konto der Goethe-Universität eingegangen sein, werden Sie von der Teilnahme ausgeschlossen und ein/e andere/r Bewerber/in rückt nach.

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Ich kann mir den Teilnahmebeitrag nicht leisten. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja. In begründeten Einzelfällen kann der Teilnahmebeitrag reduziert werden. Bitte beantragen Sie dies mit einem formlosen Schreiben Ihrer Erziehungsberechtigten, das Sie Ihrer Bewerbung beifügen. In diesem Schreiben muss begründet werden, warum Sie bzw. Ihre Eltern den vollen Teilnahmebeitrag nicht zahlen können. Ihre Bewerbungschancen verschlechtern sich hierdurch nicht; die Auswahl wird nur anhand von Bewerbung, Schulempfehlung und Schulzeugnis ausgewählt. Erst im Falle einer Zusage wird über die Reduzierung des Teilnahmebeitrages entschieden.

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Wo bin ich während des Schülercampus untergebracht?

Alle Teilnehmenden des Schülercampus sowie das Schülercampusteam übernachten gemeinsam in einem Hotel im Frankfurter Stadtteil Bockenheim.

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Ich wohne in Frankfurt bzw. habe Freunde/Verwandte in Frankfurt. Kann ich in dem Fall zu Hause bzw. bei den Freunden/Verwandten übernachten und einen entsprechend reduzierten Teilnahmebeitrag zahlen?

Nein. Zum einen geht es beim Schülercampus auch um das Gemeinschaftserlebnis in der Gruppe. Die gemeinsame Freizeit gehört hier ausdrücklich dazu. Zum anderen ist dies auch aus rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Gründen nicht realisierbar.

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Ich habe Freunde/Verwandte in Frankfurt. Kann ich diese bzw. können diese mich während des Schülercampus besuchen?

Bitte planen Sie entsprechende Besuche vor oder nach dem Schülercampus ein und reisen Sie entsprechen früher an bzw. später ab.

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Ich könnte erst später zum Schülercampus anreisen bzw. müsste bereits früher Abreisen. Kann ich mich trotzdem bewerben? Falls ja, muss ich dann weniger bezahlen, weil ich weniger Übernachtungen, Mahlzeiten etc. in Anspruch nehme?

Prinzipiell ist es nicht optimal, wenn Sie nicht vollständig am Schülercampus teilnehmen können. Eine verspätete Anreise ist besonders kritisch, da am ersten Abend die Grundlage für die gesamte Woche gelegt wird. Von daher bitten wir Sie von einer Bewerbung abzusehen, wenn Sie bereits jetzt absehen können, dass Sie erst nach dem Anreisetag (7.7.2013) anreisen und/oder mehr als einen Tag früher als geplant (also vor dem 12.7.2013) abreisen müssten. In jedem Fall bitten wir Sie, dies auf dem Bewerbungsbogen zu vermerken.

Der Teilnahmebeitrag wird durch eine verkürzte Teilnahme in jedem Fall nicht reduziert. Bitte bedenken Sie, dass Ihr Teilnahmebeitrag nur etwa 20 Prozent der Gesamtkosten und damit nicht einmal Ihre gesamten Übernachtungskosten deckt.

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Kann ich mich sowohl für die geistes- und sozialwissenschaftliche als auch für die naturwissenschaftliche Programmlinie bewerben?

Prinzipiell ist dies möglich. In diesem Fall ist für beide Programmlinien je ein separates Bewerbungsformular und Motivationsschreiben auszufüllen. Es genügt ein Empfehlungsschreiben der Schule, das dann aber auf die Eignung für beide Bereiche eingehen sollte. Teilnehmen können Sie in jedem Fall nur an einer der beiden Programmlinien.

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In meinem Bundesland fällt der Schülercampus in die Schulzeit. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja. Allerdings muss die Schule dies befürworten und Sie hierfür vom Unterricht befreien. Dies tut sie bereits mit dem Empfehlungsschreiben, das für die Bewerbung für den Schülercampus erforderlich ist.

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Bin ich während des Schülercampus über die Goethe-Universität versichert?

Nein, seitens der Goethe-Universität besteht kein Versicherungsschutz für die Teilnehmenden des Schülercampus. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle einer Teilnahme verpflichtet sind, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

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Ich möchte gern die Halbfinalspiele der Fußball-WM am 8. und 9. Juli sehen. Geht das?

Ja, wir werden das Programm so planen, dass es für die Fußballinteressierten eine schöne Möglichkeit gibt, gemeinsam diese beiden Spiele zu sehen.

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Ich interessiere mich nicht für Fußball. Muss ich trotzdem die beiden Fußball-WM am 8. und 9. Juli sehen?

Nein. Da die Übertragung am Abend während der Freizeit stattfindet, kann man diese Zeit selbstverständlich auch anders verbringen.

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