Rechtswissenschaft

Darf Folter Leben retten? Das Strafecht im Jurastudium am Beispiel von „Dirty Harry“ und dem Fall „Daschner“

Leitung: RA Fabienne Peter

 Die zentrale Frage des Workshops ist, ob einem Täter Gewalt angedroht werden darf, um das Leben des Opfers zu retten und wie sich die jeweiligen Beteiligten eventuell strafbar machen können. Wir werden nach einer kurzen Einführung in die einschlägigen Paragraphen des Strafgesetzbuches den US-Amerikanischen Film „Dirty Harry“ und den Fall „Daschner“ rechtlich bewerten, untersuchen und vergleichen. In beiden Beispielen werden die Rechte des Täters dem Opferschutz untergeordnet.

Im Film „Dirty Harry“ fühlt sich der ermittelnde Polizeiinspektor im Recht, dass er dem mutmaßlichen Täter Schmerzen zufügen darf, um den Aufenthaltsort des entführten Mädchens zu erfahren. Im Fall „Daschner“ hat der stellvertretende Polizeipräsident von Frankfurt am Main, Wolfgang Daschner, angeordnet, dem mutmaßlichen Täter Magnus Gäfken Schmerzen anzudrohen, um den Aufenthaltsort des entführten Kindes zu erfahren. In der Öffentlichkeit hatte Herr Daschner die Sympathie auf seiner Seite.

(Im Bild ein leerer Gerichtssaal. Quelle: bigstockphoto.com)

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