Ein Auslandsaufenthalt während der Studienzeit ist sinnvoll und eine
wertvolle Erfahrung, die man – erst mal im Berufsleben stehend – nicht mehr
ohne weiteres nachholen kann. Die Integration in eine andere Gesellschaft und
Kultur, den Alltag und das Studium weitgehend selbstständig in einer
Fremdsprache bewältigen, einmal auf eine andere Art studieren, neue Freunde
kennen lernen und Kontakte knüpfen, all das kann für das eigene Studium und
auch darüber hinaus viele positive Impulse geben. Auch bei späteren Bewerbungen
und der beruflichen Karriere finden Auslandsaufenthalte einen positiven
Niederschlag.
In Gesprächen mit Studierenden, die im Ausland waren, ist immer wieder
zu hören, dass der Auslandsaufenthalt mitunter ganz unerwartete neue
Erfahrungen gebracht hat. Ein gewisser Mut und Aufgeschlossenheit gehören
jedoch dazu, wenn man sich entschließt, für längere Zeit ins Ausland zu gehen.
Wer im Ausland studieren will, muss früh mit der Planung und
Vorbereitung anfangen, d. h. ungefähr eineinhalb Jahre vor Beginn des
Auslandsaufenthaltes. Dies ist begründet durch die Bewerbungstermine und
Bearbeitungsfristen bei Stipendienprogrammen oder den ausländischen
Hochschulen.
Für nahezu alle Stipendien- bzw. Austauschprogramme wird ein bei
Antritt des Aufenthaltes abgeschlossenes Grundstudium vorausgesetzt. Aufgrund
der zeitlichen Begrenzung des Studiums empfiehlt sich bei
Bachelor-Studiengängen eine Bewerbung für eines der vielfältigen
Stipendienprogramme ab Ende des 1. Semesters. In vielen Ländern ist das Studium
in Studienjahren organisiert, daher sollte ein Auslandsstudienaufenthalt
sinnvollerweise im Wintersemester starten.
Graduierten bietet sich die Möglichkeit, einen Teil des Masterstudiums
im Ausland zu absolvieren oder im Rahmen einer Promotion ins Ausland zu gehen.
Mehr Informationen und Beratung: Global Office
Es kann viele Gründe geben, das Studium unterbrechen zu müssen: ein studienbezogener Auslandsaufenthalt, Engagement in der studentischen Selbstverwaltung, Mutterschutz und Elternzeit, Kadersport oder eine Erkrankung.
Alle wichtigen Infos und Regelungen sowie den Antrag auf Beurlaubung finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.
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